Statuten

des CMClub Affoltern am Albis

1) Name, Sinn und Zweck :

Unter dem Namen „CMC“, gegründet am 15. Juni 2007 besteht in Affoltern am Albis ein Verein im Sinne von Art. 60 bis Art. 79 des ZGB der politische und konfessionelle Neutralität wahrt.

Der „CMC“ bezweckt verschiedene Motorradfahrer zusammen zu bringen um gemeinsam ihr Hobby rund um das Motorrad auszuüben. Der Club fördert aber auch Ausflüge und Anlässe die nicht direkt mit dem Motorrad zu tun haben.

Der Sitz des Vereins ist Affoltern am Albis

Für Verbindlichkeit des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen

 

2) Mitgliedschaft :

Der Verein besteht aus:

- Aktivmitgliedern

- Probemitgliedern

- Ehrenmitgliedern

- Gönnern

Über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern wird jeweils an der GV endgültig entschieden.

Ein Probemitglied hat fast die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Aktivmitglied mit Ausnahme des Stimmrechts. Das Probemitglied bezahlt einen Jahresbeitrag. Die endgültige Aufnahme von Probemitgliedern ist nur an der GV möglich. Jedes Mitglied erhält 1 T-Shirt.

Gönner haben keine Rechte und Pflichten. Allfällige Gelder werden als Spenden eingetragen.

Mitglieder, welche ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen oder Beschlüssen des Vereins oder des Vorstandes zuwiderhandeln, können ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.

 

3) Pflichten der Mitglieder :

Die Teilnahme an den Versammlungen ist für alle Aktiv und Probemitglieder freiwillig.

Ist ein Mitglied am Erscheinen verhindert, so hat es unverzüglich dem Präsidenten Mitteilung zu machen.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, einen Jahresbeitrag zu leisten. Die Höhe des Jahresbeitrages wird jeweils an der Generalversammlung festgelegt. Der maximale Jahresbeitrag bildet die Haftungsgrenze jedes einzelnen Mitglieds.

Die Generalversammlung besteht aus folgenden Punkten:

- Die Generalversammlung

- Die Mitgliederversammlung

- Der Vorstand

An Veranstaltungen die der Club durchführt tragen die Mitglieder sichtbar das Club T-Shirt.

 

4) Vorstand und Generalversammlung

Der Verein beschliesst auf die Dauer bis zur nächsten GV mit Wiederwählbarkeit einen Vorstand aus

- Präsident /in

- Vizepräsident /in

- Aktuar /in

- Kassier /in

Die Amtszeit beginnt am Ende der Generalversammlung

Der Vorstand ist berechtigt, Anschaffungen, welche dem Verein dienen, bis zum Betrag von Fr.1'000.-- selbständig zu tätigen.

Der Vorstand kann Probemitglieder aufnehmen.

Die Versammlung ist beschlussfähig, durch die anwesenden Aktivmitglieder und im Voraus schriftlich eingereichte Stimmen. Die Mehrheit der Aktivmitglieder entscheidet. Es kann auch über Gegenstände abgestimmt   werden, die noch nicht in der Traktandenliste vorhanden sind.

Die Generalversammlung besteht aus den folgenden Traktanden:

1. Appell

2. Wahl der Stimmenzähler

3. Mutationen

4. Abnahme des Protokolls

5. Jahresbericht des Präsidenten

6. Jahresrechnung

7. Festsetzung des Jahresbeitrags

8. Wahl a) des Vorstandes, b) verschiedene Kommissionen

9. Saisonprogramm

10. Verschiedenes a) aus dem Vorstand b) aus dem Verein

Der Vorstand beschliesst die Reihenfolge nach eigenem Ermessen

Das Jahresprogramm wird an der GV/Mitgliederhöck abgesprochen. Über Programmänderungen während der Saison entscheidet allein der Vorstand.

 

5) Auflösung des Vereins :

Die Auflösung des Vereins kann nur an der Generalversammlung oder an einer ausserordentlichen Generalversammlung beschlossen werden.

Ein allfälliges Vermögen wird an eine gemeinnützige Institution übergeben. (GV 26.11.2011)

Alle in diesen Statuten nicht vorgesehenen Fälle werden vom Vorstand behandelt und entschieden. Er legt der Generalversammlung darüber Bericht ab.

Die vorliegenden Statuten wurden an der 1. Generalversammlung vom 15. Juni 2007 angenommen.